Philosophen- oder Gesetzesherrschaft?
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„Überhaupt gilt aber auch von jeder Regierung die gleiche Behauptung, dass die Entstehung der besten Verfassung und der besten Gesetze nur dann eintritt, wenn die größte Macht mit (der größten) Weisheit und Besonnenheit in derselben Person sich vereinigt, sonst aber niemals.“ Diese Aussage über die Verwirklichung der besten Regierung findet sich überraschenderweise nicht in der Politeia, sondern in den Nomoi. Überraschend, weil es eigentlich die Politeia ist, die ein Staatsmodell vorstellt, an dessen Spitze ein sogenannter Philosophenherrscher steht, der Macht und Weisheit besitzt. Die Nomoi, aus der das Zitat stammt, beschreiben hingegen einen Staat, der durch Gesetze regiert wird und nicht durch einen Staatsmann. Wie stellt sich Platon einen idealen Staat vor? Soll er durch Gesetze oder durch einen hervorragenden Politiker geleitet werden? Und was befähigt einen Menschen, der Anführer eines ganzen Staates zu sein? In dieser Arbeit werden die beiden Hauptwerke der platonischen Staatsphilosophie untersucht, die Politeia und die Nomoi. Ziel ist es herauszufinden, in welchem Verhältnis die Konzeption einer Philosophenherrschaft und die eines Gesetzesstaates zueinander stehen. Konstruiert Platon tatsächlich zwei völlig unterschiedliche Staatsmodelle oder handelt es sich um zwei Seiten einer Medaille? Meine Arbeitsthese ist, dass sich Platons Konzeption eines Idealstaates nicht allein in der Politeia oder den Nomoi findet, sondern dass sie sich aus dem Zusammenhang beider Dialoge ergibt. Platon schafft eine Synthese aus der Philosophenherrschaft und dem Gesetzesstaat, die eine Beseitigung der Schwächen zu Folge hat, die jedes Staatsmodell für sich alleine aufweist.