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Das internationale Privatrecht von Peru

Unter Einschluss der Anerkennung ausländischer Entscheidungen

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Martin Söhngen untersucht systematisch das peruanische internationale Privatrecht und stützt sich dabei auf etwa 50 Entscheidungen, die teilweise nur in Peru zugänglich sind. Er behandelt das Kollisionsrecht und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen. Dabei zeigt sich, dass erhebliche Unterschiede zwischen der Rechtsprechung und dem in Deutschland vorherrschenden Recht nach Gesetz und Lehre bestehen. Die in Peru ratifizierten Staatsverträge haben in der Rechtsprechung keine Bedeutung, und ausländisches Recht wird nur auf Nachweis der Prozessparteien angewendet. Weitere Ergebnisse sind, dass die in Lateinamerika traditionell bedeutenden wohlerworbenen Rechte Verbindungen zum Renvoi und zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen aufweisen. Im Ehegüterrecht gibt es eine Vermögensspaltung, während bei der Nachlassspaltung Rechtsunsicherheit herrscht. Die Anerkennung ausländischer Entscheidungen ist gesetzlich liberal, scheitert jedoch in der Praxis manchmal an unglücklich formulierten Vorbehaltsklauseln, obwohl sich die Situation, insbesondere bei ausländischen Ehescheidungen, verbessert hat. Einige US-amerikanische Entscheidungen wurden aufgrund fragwürdiger internationaler Zuständigkeit nicht anerkannt. Der Autor bejaht die Verbürgung der Gegenseitigkeit gemäß § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO für Peru.

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Das internationale Privatrecht von Peru, Martin Söhngen

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2006
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(Paperback)
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