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Denunciatio

Zur Geschichte eines strafprozessualen Rechtsinstituts

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Die Beschäftigung mit dem Phänomen „Denunziation“ hat innerhalb der Geschichtswissenschaft Konjunktur. Das historiographische Interesse richtete sich zunächst auf die Bedeutung von Denunziationen für das Funktionieren des nationalsozialistischen Unterdrückungsapparates. Zeitlich weiter zurückgreifende Arbeiten thematisierten in der Folgezeit die Ambivalenz der Denunziation, die Herrschern wie Beherrschten als Machtmittel diente. Die Abhandlung greift diese Ansätze auf, geht jedoch einen anderen Weg. Nicht die Geschichte der „Denunziation“ ist ihr Gegenstand, sondern die Entstehung und Ausgestaltung eines strafprozessualen Rechtsinstituts, der denunciatio. Dargestellt wird der institutionelle Rahmen, innerhalb dessen verschiedene Formen der „Justiznutzung“ erst möglich wurden. Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich vom frühen 13. Jahrhundert bis zum Erlass der Reichsstrafprozessordnung im Jahre 1877. Berücksichtigung finden außerdem begriffsgeschichtliche Aspekte, die Abgrenzung zwischen neutraler „Anzeige“ und verächtlicher „Denunziation“ sowie die institutionelle Bedeutung von Strafanzeigen im Rechtsstaat. Die Abhandlung stellt das Rechtsinstitut der denunciatio durchgehend und epochenübergreifend in den Kontext des jeweils gültigen Verfahrensrechts; sie versteht sich als Beitrag zur Geschichte des Strafprozessrechts.

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Denunciatio, Arnd Koch

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2006
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(Paperback)
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