Die pädagogische Hochschule
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Das Hochschulgesetz 2005 ist das Ergebnis der konsequenten Weiterentwicklung der Lehrer- und Lehrerinnenbildung von den ehemaligen „Lehrerbildungsanstalten“ über die „Akademien“ bis hin zur „Pädagogischen Hochschule“ als anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtung mit akademischer Graduierung (Bachelor/Master of Education, BEd/MEd). Der aktuelle Schwerpunkt der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung liegt in den Entwicklungen des Jahres 2013. Ein umfangreiches Gesetzespaket (Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen) sieht eine Kombination von Bachelor- und Masterstudien in gemeinsamer Verantwortung der Pädagogischen Hoch-schulen und Universitäten vor, berücksichtigt Quereinsteiger in den Lehrberuf und sieht Instrumentarien zur Qualitätssicherung vor. Der vorliegende Kommentar stützt sich nicht nur auf die Materialien zu den einschlägigen Rechtsvorschriften, sondern auch auf die Beantwortung bisher aufgetretener Fragen, im Besonderen aber auf die Rechtskunde und die Berufserfahrung der beiden Autoren jeweils als Leiter der legistischen Abteilung des Bildungsressorts von 1972 bis 1998 bzw. ab 1998 sowie als langjährige Akademie- und Hochschullehrer. Dadurch ist es möglich, unter dem Blickwinkel der historischen Entwicklung und der aktuellen Rechtslage (insbesondere im tertiären Bildungssektor) sowie weiters unter dem Blickwinkel der Berufserfahrung der Autoren einen benutzerfreundlichen Kommentar zur Verfügung zu stellen.