BVergG 2006
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Weniger als zwei Jahre nach der letzten umfangreichen Novelle zum Bundesvergabegesetz 2006 wurden neuerlich zahlreiche Bestimmungen novelliert (BGBl I 10/2012). Damit erfolgt die Restumsetzung der EU-Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (2009/33/EG). Darüber hinaus hat der Gesetzgeber zahlreiche Neuerungen im Unterschwellenbereich erarbeitet, sowie die Erkenntnisse des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-314/09 zum Schadenersatz umgesetzt. Die Novelle 2012 ist im Wesentlichen seit 1. April 2012 in Geltung. Die gegenständliche Ausgabe enthält den konsolidierten Gesetzestext ergänzt um die erläuternden Bemerkungen zu den Regierungsvorlagen und den Berichten des Verfassungsausschusses in Bezug sowohl auf die Fassung 2006, die Novelle 2007, die Novelle 2009 als auch die Novelle 2012. Diese Materialien sind für die meisten Bestimmungen sehr ausführlich ausgestaltet und geben wichtige interpretative Hinweise. Die durch die Schwellenwertverordnung 2012 (BGBl II 95/2012) zeitlich befristete Anhebung der Schwellenwerte unter anderem für die Direktvergabe ist mit entsprechenden Fußnotenhinweisen berücksichtigt. Ebenso sind auch die hinaufgesetzten EU-Schwellenwerte gemäß Verordnung (EG) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30. November 2011 und Kundmachung des Bundeskanzlers über die von der Europäischen Kommission neu festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergaben vom 15. Dezember 2011, BGBl II 415/2011, berücksichtigt worden.