Grober Behandlungsfehler und Kausalitätsvermutung
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Der »grobe Behandlungsfehler« führt im Arzthaftungsrecht hinsichtlich der Frage nach dem Kausalzusammenhang zu einer Verlagerung der Beweislast vom Patienten auf den Arzt. Die Untersuchung verfolgt das Ziel, die richterliche Kategorisierung der Behandlung als »leicht« bzw. »grob« fehlerhaft zu erhellen. Unter Berücksichtigung der jüngeren BGH-Rechtsprechung wird insbesondere der Frage nachgegangen, inwieweit die Medizin eine adäquate Empirie für die Bewertung eines Behandlungsfehlers als »grob« bereithält, damit das Gericht anhand dieser Sachdaten zu einer verfahrensfehlerfreien Entscheidung hinsichtlich der Verlagerung des Beweisrisikos gelangen kann. Zentrale Aspekte konzentrieren sich dabei auf die Funktion des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess und die Frage, ob das beweisrechtliche Institut des »groben Behandlungsfehlers« aus medizinwissenschaftlicher Sicht tragfähig ist. Die aus den spezifischen Beweisschwierigkeiten entwickelte Perspektive der Arbeit hat rechtspolitische Konsequenzen, da sie die Durchsetzung arzthaftungsrechtlicher Ansprüche im Kontext der Behandlungsfehlerhaftung maßgeblich beeinflusst.