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Der Reichsrat

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Seit der Errichtung des Norddeutschen Bundes 1867 gab es in Deutschland ständig, mit Ausnahme der Jahre zwischen 1934 und 1949, eine Vertretungskörperschaft der deutschen Bundesstaaten bzw. Länder. Das vorliegende Handbuch hat die Zusammensetzung des Reichsrats der Weimarer Republik zum Gegenstand. Da der Reichsrat 1919 in unmittelbarer Fortsetzung seiner Vorgänger, des Bundesrates und des Staatenausschusses, tätig wurde, wurden auch diese mit einbezogen. Insgesamt werden 819 Bevollmächtigte und stellvertretende Bevollmächtigte biografisch dokumentiert. In der Einleitung stellt Joachim Lilla die Entwicklung vom Bundesrat zum Reichsrat, die Geschichte und Tätigkeit des Reichsrats sowie die unmittelbare Vertretung der preußischen Provinzen im Reichsrat eingehender dar.

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2006

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