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Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung

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1. 1 Die Bedeutung lokaler Demokratie Kommunen sind Der Begriff „Kommune“ heißt wörtlich aus dem Lateinischen übersetzt Geme- eigenständige - de, allerdings werden mit diesem Begriff sowohl die Gemeinden, die kreisfreien bietskörperschaften Städte, die kreisangehörigen Städte als auch die Landkreise bezeichnet. Juristisch sind die Kommunen Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Im Rahmen der föderalstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik sind sie als Träger der grund- setzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28, Abs. 2 GG) eine eigene Ebene im Verwaltungsaufbau. In ihrem Gebiet sind sie grundsätzlich die Träger der gesamten örtlichen öffentlichen Verwaltung und gehören neben dem Bund und den Ländern zu den öffentlichen Gebietskörperschaften. Neben ihnen gibt es auf der lokalen Ebene nur noch untere Behörden des Bundes und des Landes als Sonderbehörden (z. B. Zoll, Polizei, Finanz- oder Arbeitsamt). Kommunen sind Kommunen sind aber nicht nur eine eigene Ebene im Verwaltungsaufbau, die Schule der sondern sie gelten als die „Schule der Demokratie“. Hier können demokratische Demokratie Verhaltensweisen und politische Fähigkeiten ausgebildet werden, nämlich das Erlernen von Zusammenarbeit, die Mitwirkung an Entscheidungsprozessen, die Austragung von Meinungsverschiedenheiten, die Suche nach Kompromissen und die Ausübung von Einfluss. Örtliche Lösungen bieten strukturell aufgrund ihrer geringen Distanz bessere Eingriffs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für die B- ger. Vor Ort sind vielfache Kontaktflächen zum Bürger gegeben, die Konta- formen vielgestaltig, die Beeinflussungschancen intensiv und die Beziehun- qualität gestaltbar.

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