Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
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Wer als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, die von seinen Arbeitnehmern zu tragen sind, nicht an die zuständige Einzugsstelle abführt, kann sich nach § 266a Abs. 1 StGB strafbar machen. Die Strafvorschrift, die im Rahmen des Zweiten WiKG 1986 ins Strafgesetzbuch übernommen wurde, war und ist immer wieder Anlass zu heftigen Streitigkeiten in Rechtsprechung und Lehre. Ziel des Werkes ist es, die streitigen Fragen aufzuzeigen, die vorhandenen Lösungsansätze kritisch zu hinterfragen und der wissenschaftlichen Diskussion eigene Vorschläge zur Verfügung zu stellen. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet neben dem Unrechtsgehalt der Norm und dem Begriff des Arbeitgebers die Frage, inwieweit die Strafdrohung auch bei bevorstehender Insolvenz eines Unternehmens aufrechtzuerhalten ist. Hier treffen Wertungen des Strafrechts, des Gesellschaftsrechts und des Insolvenzrechts aufeinander. Der Verfasser, der über zwei Jahre an einem strafrechtlichen Lehrstuhl tätig war, empfiehlt eine Einschränkung der Vorrangrechtsprechung des BGH anhand des Schuldgrundsatzes.