Deregulierung und Substitution des Umweltfachrechts für EMAS registrierte Organisationsstandorte
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Das anspruchsvolle europäische Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) gibt über Steuerungs-, Regelungs- und Kontrollmechanismen einen Rahmen vor, wie die Beachtung von Umweltaspekten in die tägliche Arbeit integriert und der betriebliche Umweltschutz kontinuierlich verbessert werden kann. Unternehmen und andere Einrichtungen, die sich an EMAS beteiligen wollen, müssen sich zur Einhaltung der national geltenden Umweltvorschriften und zur angemessenen kontinuierlichen Verbesserung ihres betrieblichen Umweltschutzes verpflichten. Sie müssen sich selbstgewählte, umweltbezogene Ziele setzen, ein Umweltmanagementsystem institutionalisieren, sich umweltbezogenen Selbstprüfungen unterziehen, eine für die Öffentlichkeit bestimmte, so genannte Umwelterklärung erstellen und die Einhaltung aller in der Verordnung näher bestimmten Anforderungen durch einen zugelassenen, externen Umweltgutachter überprüfen lassen. Im Erfolgsfall werden Sie bei der zuständigen registerführenden Stelle – in Deutschland bei den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern – als Teilnehmer eingetragen. Sie können dann diese Teilnahme durch die Verwendung eines speziellen Emblems (EMAS-Logo) in ihrer Unternehmenskommunikation herausstellen. Mittlerweile liegen sowohl bundes- als auch landesweit Erleichterungsregelungen für EMAS-registrierte Organisationsstandorte vor. Sie sind dokumentiert in Gesetzen, Verordnungen Erlassen, Richtlinien und Verträgen. Dipl.-Ing. Wolfgang Kleesiek erfasst all diese Regelungen und bewertet sie, um die Praxistauglichkeit und erleichternde Wirkung festzustellen. Er bezieht insb. die jeweiligen ordnungsrechtlichen Anforderungen, aber auch ihre Umsetzungspraxis in die Beurteilung ein. Das Ergebnis führt zur Unterscheidung zwischen Scheinerleichterungen, fragwürdigen Erleichterungen, Erleichterungen im Einzelfall sowie echten Erleichterungen. Beachtlich ist der hohe Anteil an festgestellten Scheinerleichterungen, der angesichts der an der Verabschiedung dieser Scheinerleichterungen beteiligten Kreise Fragen aufwirft, auf die der Verfasser speziell eingeht. Das Werk bietet auch Vorschläge für die Weiterentwicklung der Erleichterungsregelungen, die von Bund und Ländern, aber auch von den Interessenvertretungen der Wirtschaft als Grundlage für weitere Verhandlungen genutzt werden können.
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