Der Schutz inländischer Gläubiger bei Errichtung grenzüberschreitender Niederlassungen
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Wie kann der Schutz inländischer Gläubiger nach den EuGH-Urteilen Centros, Überseering und Inspire Art effektiv verwirklicht werden? Nach Darlegung der europarechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz inländischer Gläubiger, kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass für die Anwendung inländischen Gläubigerschutzrechts regelmäßig kein Raum verbleibt. Der Schutz inländischer Gläubiger ist vielmehr regelmäßig durch das ausländische Gründungsrecht sicherzustellen. Im zweiten Teil werden diese Gläubigerschutzinstrumente insbesondere des englischen Rechts einer Detailanalyse unterzogen und geprüft inwieweit sie international privatrechtlich in Deutschland angewandt werden können. Für Wegzugsfälle wird herausgearbeitet, dass das deutsche Internationale Privatrecht und Sachenrecht einen Wegzug deutscher Gesellschaften zulässt. Der dritte Teil widmet sich dem Steuerrecht. Für Fälle des Zuzugs ausländischer Gesellschaften wird aufgezeigt, dass diese genau wie deutsche Kapitalgesellschaften behandelt werden müssen. Für Fälle des Wegzugs wird vorgeschlagen, dass die in einer Gesellschaft gebildeten stillen Reserven erst nachgelagert bei Realisierung im Ausland besteuert werden.