Die Biografie jugendlicher und heranwachsender Mehrfachstraftäter
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In den letzten Jahren ist die Jugendkriminalpolitik zunehmend in den Blickpunk des öffentlichen Interesses geraten. Nach Angaben des Statistischen Bundesam-tes ist die Zahl der Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden von 1992 bis 2001 um nahezu 35% gestiegen. Besorgniserregend sind auch die Rückfallquoten von 42–46% bei jungendlichen und heranwachsenden Straftä-tern in diesem Zeitraum. Diese Zahlen geben Anlass zu der Frage: Besteht Re-formbedarf im Bereich des Jugendstrafrechts? Um diese Frage beantworten zu können, muss zunächst geklärt werden, weshalb Jugendliche und Heranwach-sende straffällig und trotz jugendstrafrechtlicher Sanktionierung rückfällig wer-den. Diese Arbeit befasst sich daher mit der Einstellung von Jugendlichen und Heranwachsenden zu Rechtsbrüchen und deren Folgen, ihren Erfahrungen mit dem Jugendstrafsystem sowie mit den Ursachen von Jugendkriminalität und Rückfalltäterschaft. Grundlage dieser Forschungsarbeit sind Interviews mit ju-gendlichen und heranwachsenden Straftätern aus der Stadt Bayreuth, welche nach einer jugendstrafrechtlichen Sanktionierung erneut straffällig geworden sind. Ergänzend dazu wurden Gespräche mit Jugendrichtern, Staatsanwälten, Strafverteidigern und Vertretern der Jugendgerichtshilfe aus dem Landgerichts-bezirk Bayreuth über ihre Arbeit mit jungen Straftätern geführt. Anhand dieser Interviews deckt diese Untersuchung Schwachpunkte sowohl im legislativen als auch im judikativen und exekutiven Bereich des Jugendstrafrechts auf. Sie be-antwortet zudem auch die Frage nach dem Reformbedarf und unterbreitet mög-liche Änderungs- sowie Verbesserungsvorschläge. Daniela Richter studierte von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaften an der Uni-versität Bayreuth. Im Jahr 2000 schloss sie zudem ihre Zusatzausbildung zur Wirtschaftjuristin (Universität Bayreuth) ab. Ihr Referendariat absolvierte sie im Bereich des Oberlandesgerichts Bamberg. Zugleich war sie von 2000 bis 2003 regelmäßig als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Informationsrecht der Universität Bayreuth tätig. Seit 2004 ist sie Regierungsrätin in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.