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Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Recht der Kapitalgesellschaften

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Der gesellschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass jedes Mitglied einer Gesellschaft unter gleichen Voraussetzungen ebenso zu behandeln ist wie die übrigen Mitglieder, sei es bei der Gewinnausschüttung, beim Bezug neuer Anteile oder bei der Wahrnehmung von Informationsrechten. Er zählt seit langem zu den grundlegenden Prinzipien des deutschen und - seit seiner Kodifizierung in Art. 42 der Kapitalrichtlinie - auch des europäischen Gesellschaftsrechts. Gleichwohl ist er in den letzten Jahrzehnten hierzulande kaum näher untersucht worden. Dirk A. Verse gelangt zu einer Konkretisierung von Normzweck, Inhalt und Rechtsfolgen des Gleichbehandlungsgebots. Dabei greift er auch auf die Erfahrungen anderer europäischer Rechtsordnungen zurück.

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Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Recht der Kapitalgesellschaften, Dirk A. Verse

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2006
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