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Das Recht des Europarats

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Seit seiner Gründung hat der Europarat ein gemeinsames Rechtssystem für die europäischen Staaten geschaffen, das auf der Anerkennung von Menschenrechten, demokratischen Prinzipien und der Herrschaft des Gesetzes fußt. Die grundlegenden vom Europarat erarbeiteten Gesetzestexte halfen und helfen den Mitgliedsstaaten - insbesondere seit der Erweiterung des Rates nach 1989 -, die Herausforderungen gesellschaftlicher Veränderungen zu meistern. Der vorliegende Band präsentiert einen Überblick über den bis dato vom Europarat aufgestellten Gesetzeskorpus. Der erste Teil widmet sich den internen Statuten des Europarates, v. a. seiner Satzung von 1949, in der Ziele und Aufgaben des Europarats festgelegt sind. Der zweite Teil behandelt die Rolle des Europarats bei der Harmonisierung der Gesetzesgebung innerhalb der europäischen Staatengeeinschaft. Der dritte Teil betrachtet das vom Europarat entwickelte Recht im europäischen Kontext. Gefragt wird z. B. inwieweit die europäischen Staaten die Konventionen des Europarats in ihre Rechtssysteme aufgenommen haben. Florence Benoît-Rohmer ist Professorin für Öffentliches Recht an der Robert-Schuman-Universität in Straßburg. Heinrich Klebes ist Ehrenkanzler der Parlamentarischen Versammlung des Europarats.

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Das Recht des Europarats, Florence Benoît-Rohmer

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Erscheinungsdatum
2006
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