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Der Handelskauf nach der Schuldrechtsreform

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  • 199 Seiten
  • 7 Lesestunden

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Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde der Verbrauchsguterkauf ins BGB eingefuhrt. Zusammen mit dem Handelskauf und dem -normalen- Kauf ergibt sich somit eine Dreiteilung im Kaufrecht. Die Arbeit befasst sich zunachst mit den unterschiedlichen personlichen Anwendungsbereichen im Kaufrecht und deren Zweckmassigkeit. Insbesondere der Unternehmerbegriff wird dem Begriff des Kaufmanns gegenubergestellt. Im weiteren ergibt eine Betrachtung der 373 ff. HGB uber den Handelskauf, dass deren Bedeutung durch die Schuldrechtsreform noch weiter abgenommen hat. Einzig der Untersuchungs- und Rugeobliegenheit des 377 HGB kommt noch eine massgebliche Funktion zu. Als Konsequenz aus diesem Befund wird die Uberfuhrung einer an das UN-Kaufrecht angelehnten Untersuchungs- und Rugeobliegenheit ins BGB vorgeschlagen und begrundet, deren personlicher Anwendungsbereich die beidseitige Unternehmereigenschaft nach 14 BGB sein soll."

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Der Handelskauf nach der Schuldrechtsreform, Marcus Schaeffer

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2007
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(Paperback)
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