Das neue Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen
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Am 1. Januar 2007 in Kraft getreten, enthält das neue KAG grundlegende Änderungen, welche die Attraktivität des Fondsstandortes Schweiz verbessern sollen. Die Neuerscheinung stellt das Gesetz praxisnah vor. In einer systematischen Einführung geht die Autorin zunächst auf die wesentlichen Neuerungen ein. Im Anschluss werden der komplette Gesetzes- und Verordnungstext in deutscher und englischer Sprache abgedruckt. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick: - Einführung der Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF), der Investmentgesellschaft mit variablen Kapital (SICAV) und der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen - Umfassende dauernde Beaufsichtigung der Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen - Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter schweizerischer Kapitalanlagen - Vereinfachtes Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren für Standardprodukte