Sportschiedsgerichtsbarkeit und zwingendes staatliches Recht
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Aufgrund der Kommerzialisierung des Sportgeschehens werden vor allem die Regelwerke und Entscheidungen der Sportverbände zunehmend auf ihre Vereinbarkeit mit dem zwingenden staatlichen Recht überprüft. Eine der ganz aktuellen Fragen im Bereich des Sports ist es daher, inwieweit insbesondere das Internationale Sportschiedsgericht (Court of Arbitration for Sport, CAS) mit Sitz in der Schweiz bei seiner Entscheidungsfindung bestimmte international zwingende staatliche Vorschriften (sog. Eingriffsnormen) – vor allem solche des Kartell- und Antikorruptionssrechts – der jeweils berührten staatlichen Rechtsordnungen von Amts wegen anzuwenden hat. Die Arbeit stellt die Methode und die Voraussetzungen für die Beachtung von Eingriffsnormen im Rahmen der Sportschiedsgerichtsbarkeit anschaulich dar und untersucht unter anderem die für die Praxis sehr bedeutsame Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten der unterlegenen Partei zustehen, wenn das Schiedsgericht anzuwendendes zwingendes staatliches Recht entweder gar nicht beachtet oder aber falsch ausgelegt hat. Die Arbeit richtet sich damit gleichermaßen an Wissenschaft und Praxis.