Konzerninsolvenz
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Die Bezeichnung »Konzern« ist ein schillernder Begriff, der aus der Ökonomie stammt und rechtlich nur schwer zu erfassen ist. In der Insolvenz stellt sich die Frage, ob die rechtliche und ökonomische Handhabung von konzernverbundenen Unternehmen konzernspezifisch ausgestaltet werden sollte. Die Schwierigkeit besteht darin, dass konzernverbundene Unternehmen in der Insolvenzordnung weder ausdrücklich noch konzeptionell berücksichtigt wurden. Die Arbeit entwickelt aus den Regelungen der Insolvenzordnung im Zusammenhang mit den konzern- und gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten einen interessensgerechten insolvenzrechtlichen Mechanismus, durch welchen die Besonderheiten der Konzernstruktur im Insolvenzverfahren hinreichend Berücksichtigung finden. Anknüpfend daran wird einerseits die Sinn- und Zweckmäßigkeit einer rechtsträgerübergreifenden Koordination erörtert, andererseits die Realisierbarkeit einer Verfahrenskonzentration oder -abstimmung anhand der Inhalte und Regelungsgedanken der InsO dargestellt, wobei auch auf die Frage der Zuständigkeitsbündelung eingegangen wird. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine konzernorientierte Gestaltung in den Einzelverfahren möglich ist.