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Das wichtigste Rechtsgebiet des Arbeitsrechts stellt zweifellos das Kündigungsschutzrecht dar. Dieser Standardkommentar erläutert die einschlägigen Vorschriften fundiert und bietet auch zu neuen Fragestellungen eigene Lösungsansätze. Besonderer Wert wurde auf die Darstellung der Verknüpfung arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften gelegt. Seit der Vorauflage hat das sog. Korrekturgesetz vom 19.12.1998 den Rechtszustand vor dem Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz überwiegend, jedoch nicht vollständig, wiederhergestellt. Durch das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz vom 30.3.2000 wurde die Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung eingeführt. Außerdem war die inzwischen wieder umfangreich ergangene Rechtsprechung einzuarbeiten. Wesentliche Teile des Kommentars wurden daher völlig neu geschrieben. In einem eigenen Kapitel dargestellt sind die befristeten Arbeitsverhältnisse, die im Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000 neu geregelt wurden. Der Kommentar ist - wie schon die Vorauflagen gezeigt haben - für alle Arbeitsgerichte, Personalabteilungen, die privaten und öffentlichen Betriebe, Betriebs- und Personalräte, Verbände und Gewerkschaften sowie die mit der Materie befaßten Rechtsanwälte ein zuverlässiges und unentbehrliches Handwerkszeug. Wegen der sozialpolitischen Situation und den zahlreichen Kündigungen kommt dem Kommentar eine ganz besondere Bedeutung zu. 1. August 2001. Insbesondere ist das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes berücksichtigt. Für Arbeitsgerichte, Personalabteilungen der privaten und öffentlichen Betriebe, Betriebs- und Personalräte, Verbände und Gewerkschaften sowie Rechtsanwälte
Publikation
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Kündigungsschutzgesetz, Gerrick von Hoyningen-Huene
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2002
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- Titel
- Kündigungsschutzgesetz
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Gerrick von Hoyningen-Huene
- Verlag
- Beck
- Verlag
- 2002
- ISBN10
- 3406469396
- ISBN13
- 9783406469398
- Kategorie
- Sozialwissenschaften
- Beschreibung
- Das wichtigste Rechtsgebiet des Arbeitsrechts stellt zweifellos das Kündigungsschutzrecht dar. Dieser Standardkommentar erläutert die einschlägigen Vorschriften fundiert und bietet auch zu neuen Fragestellungen eigene Lösungsansätze. Besonderer Wert wurde auf die Darstellung der Verknüpfung arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften gelegt. Seit der Vorauflage hat das sog. Korrekturgesetz vom 19.12.1998 den Rechtszustand vor dem Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz überwiegend, jedoch nicht vollständig, wiederhergestellt. Durch das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz vom 30.3.2000 wurde die Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung eingeführt. Außerdem war die inzwischen wieder umfangreich ergangene Rechtsprechung einzuarbeiten. Wesentliche Teile des Kommentars wurden daher völlig neu geschrieben. In einem eigenen Kapitel dargestellt sind die befristeten Arbeitsverhältnisse, die im Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000 neu geregelt wurden. Der Kommentar ist - wie schon die Vorauflagen gezeigt haben - für alle Arbeitsgerichte, Personalabteilungen, die privaten und öffentlichen Betriebe, Betriebs- und Personalräte, Verbände und Gewerkschaften sowie die mit der Materie befaßten Rechtsanwälte ein zuverlässiges und unentbehrliches Handwerkszeug. Wegen der sozialpolitischen Situation und den zahlreichen Kündigungen kommt dem Kommentar eine ganz besondere Bedeutung zu. 1. August 2001. Insbesondere ist das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes berücksichtigt. Für Arbeitsgerichte, Personalabteilungen der privaten und öffentlichen Betriebe, Betriebs- und Personalräte, Verbände und Gewerkschaften sowie Rechtsanwälte