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E-Learning und Telearbeit zur beruflichen Qualifizierung von schwerstkörperbehinderten Menschen

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Gegenstand dieser Arbeit ist die Frage, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen mit Hilfe der Neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT) schwerstkörperbehinderten Menschen neue Ausbildungs- und Berufsperspektiven eröffnet werden können. Diese Fragestellung wird im organisatorischen Kontext der Berufsbildungswerke, die auf die berufliche Erstausbildung behinderter Menschen spezialisiert sind, untersucht. Schwerstbehinderten Menschen bleibt der Zugang zu einer beruflichen Erstausbildung und somit zu einer späteren Berufsausbildung oftmals verwehrt weil sie aufgrund medizinischer Behandlungen während der Kernarbeitszeiten zeitweilig verhindert sind; ihre physische Belastbarkeit eingeschränkt ist; sie behinderungsbedingt das häusliche Umfeld kaum verlassen können und eine spezielle medizinische Betreuung benötigen, die auch in einem Berufsbildungswerk nicht geleistet werden kann. In den letzten Jahren wurden die Rechte der Behinderten aber deutlich gestärkt. Zu nennen sind insbesondere die Einführung des Sozialgesetzbuches (SGB) IX im Jahr 2001 sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes (BBG) im Jahr 2003. Im Rahmen dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit es den Berufsbildungswerken unter Nutzung der NIKT gelingen kann, die genannten Ansprüche des Gesetzgebers einzulösen. Maßgebliche Bedeutung wird hierbei Telearbeit und E-Learning zugemessen.

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2006

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