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Der durch den Europäischen Gerichtshof eröffnete gesellschaftsrechtliche „Wettbewerb der Rechtsordnungen“ hat zu einem Anstieg ausländischer Gesellschaften im inländischen Rechtsverkehr geführt. Inländer nutzen die Möglichkeit, den Gründungsvorschriften für deutsche Kapitalgesellschaften zu entgehen, indem sie im Ausland eine Gesellschaft gründen, insbesondere die englische Limited, die als kostengünstig und einfach gilt. Die Studie untersucht den Marktaustritt ausländischer Gesellschaften, die inländisch tätig sind. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist das Geschäftsführungsorgan einer nach deutschem Recht gegründeten Kapitalgesellschaft verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen, während eine solche Pflicht im englischen Recht nicht existiert. Der Rechtsvergleich beleuchtet die unterschiedlichen Regelungen zur Insolvenzverschleppung durch das Geschäftsführungsorgan. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Begriff der faktischen Geschäftsführung und den Pflichten des faktischen Geschäftsführers. Zudem werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen bei Insolvenzverschleppung untersucht. Der zweite Abschnitt behandelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Klagen wegen Insolvenzverschleppung und grenzt die Anwendungsbereiche der EuGVVO und der EuInsVO ab. Abschließend erfolgt eine kollisionsrechtliche Betrachtung der Insolvenzverschleppungshaftung, einschließlich der Frage, ob das Geschäftsführungsorgan einer ausländ
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Insolvenzverschleppungshaftung in internationalen Fällen, Lars Renner
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- 2007
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