Staatsbürgerinnen ohne Stimmrecht
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Die Schweizerinnen gehörten bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu den am besten organisierten Frauen Europas. Trotzdem waren sie bei den letzten, die volle politische Rechte erhielten. Das ist keineswegs darauf zurückzuführen, dass die sogenannte 'alte' Frauenbewegung sich zu wenig um die Gleichberechtigung bemühte. In dieser Untersuchung werden die Strategien aufgezeigt, die von den weiblichen Dachverbänden entwickelt wurden, um dieses Ziel zu erreichen. Während des Ersten Weltkriegs setzten sie auf Vorleistungen wie die freiwillige nationale Frauenspende, die jedoch bei den ersten kantonalen Abstimmungen über das Frauenstimmrecht nach Kriegsende von den Männern nicht honoriert wurden. Auch der Versuch, durch die doppelte Qualifizierung der Mädchen für Beruf und Haushalt den Frauen zu mehr wirtschaftlichem Einfluss zu verhelfen, scheiterte in der Krise der dreissiger Jahre. Der Graben zwischen den konfessionell und ideologisch unterschiedlich ausgerichteten Organisationen vertiefte sich, die wertkonservative Familienpolitik und die Geistige Landesverteidigung blockierten bis über das Ende des Zweiten Weltkriegs hinaus die emanzipativen Strategien der fortschrittlichen Frauenverbände. Es blieb einzig der Weg, über die Einsitznahme in Expertenkommissionen Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen, der in einzelnen Fragen wie z. B. der Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau zu kleinen Erfolgen führte. Erst die Rezeption der internationalen Menschenrechtsdeklaration verhalf dem Frauenstimmrecht auch in der Schweiz zum Durchbruch. Sämtliche Verbände fanden sich nun zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen und liessen sich auch durch den negativen Ausgang zahlreicher kantonaler und der ersten eidgenössischen Abstimmung nicht entmutigen. Es bedurfte freilich politischer Druckmittel und einer neuen Demonstrationskultur, bis 1971 eine wichtige Etappe in der Gleichstellung der Geschlechter erreicht war.