Parteiengesetz (PartG) und europäisches Parteienrecht
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Der Kommentar erschließt das Parteiengesetz einschließlich seiner verfassungsnormativen Fundamente (Art. 21 GG) sowie das europäische Parteienrecht. Systematisch argumentiert der Kommentar mit Sensibilität für die historischen Dimensionen des Parteienwesens und dessen politikwissenschaftliche Bedingungsfaktoren. Hierbei nimmt der Kommentar - ungeachtet der Transformationen von Staatlichkeit - die in das Grundgesetz eingeschriebene Differenz von Staat und Gesellschaft ernst. Vor deren Hintergrund erweisen sich die politischen Parteien als institutionelle Scharniere zwischen Staat und Gesellschaft. Deshalb profiliert der Kommentar das Parteienrecht als Querschnittsmaterie, die vielfältige Bezüge nicht nur zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht, sondern auch zum Zivil-, Finanz-, Bilanz-, Straf- und Prozessrecht aufweist.