Terrorismus und Staat
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Mit dem zu Beginn der siebziger Jahre aufkommenden linksextremistischen Terrorismus der Roten Armee Fraktion (RAF) wurde die Bundesrepublik Deutschland erstmals seit ihrer Errichtung mit einem politisch motivierten Gewaltphänomen konfrontiert, das sich für mehr als zwei Dekaden zu einer Bedrohung für ihre innere Sicherheit entwickelte. Aufgrund der durch die Medien vermittelten Gefährdung waren die für die innere Sicherheit zuständigen Behörden gezwungen, Gegenmaßnahmen für den Linksterrorismus zu entwickeln und eine Lösung dieses Problems in Aussicht zu stellen. «Anti-Terror-Strategien» oder auch «Anti-Terror-Pakete» waren von den Verantwortlichen ins Feld geführte Begrifflichkeiten, die Abhilfe schaffen sollten. Juristische Modifikationen, neue und innovative operative (Fahndungs)Maßnahmen aber auch Dialogangebote prägten die knapp achtundzwanzigjährige Auseinandersetzung des Staates mit der RAF. Ziel der Arbeit ist es, eine Analyse hinsichtlich der Existenz einer Anti-Terrorismus-Strategie in den Jahren der RAF-Aktivitäten anzustellen. Hierfür war es notwendig, den Begriff der «Strategie» grundsätzlich zu hinterfragen, sowie das Phänomen des Terror(ismus) hinreichend trennscharf zu definieren und von ähnlichen Erscheinungsformen abzugrenzen. Schließlich wurde eine Untersuchung staatlichen Handelns angestrengt und versucht, dieses im theoretischen Rahmen zu verorten, um die eingangs gestellte Grundsatzfrage zu beantworten.