Ein-Euro-Job
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Mit dem «Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt», besser bekannt unter dem Namen Hartz IV, hat der Gesetzgeber zum Jahreswechsel 2004/2005 die Situation von Arbeitslosen in Deutschland grundsätzlich verändert. Hartz IV sieht neben der Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld (ALG) II auch so genannte «Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung» vor. Diese erregten als Ein-Euro-Jobs großes öffentliches Aufsehen. Die empirische Untersuchung thematisiert die Lebenssituation von ALG-II-Empfängern, die einer solchen Arbeitsgelegenheit nachgehen. Zu diesem Zweck wurden in der Zeit von Mai bis einschließlich Juli 2005 zehn «Ein-Euro-Jobber» mit Hilfe qualitativer Leitfadeninterviews zu ihrer Situation befragt. Hinzu kamen Expertengespräche mit Vertretern der JobCenter, Trägerorganisationen und Einsatzstellen. Hieraus ergab sich ein äußerst differenziertes Bild von Ein-Euro-Jobs.