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Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Übermittlung von Kundendaten mit positivem Bonitätswert

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I. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Kundendaten im Versandhandel 1. Kommunikation der Datenerhebung und -verarbeitung auf den Webseiten der Versandhandelsunternehmen 2. Übermittlung von Kundendaten mit Bonitätswert an Wirtschaftsauskunfteien 3. Wirtschaftlicher Nutzen und Servicegedanke der Übermittlung 4. Datenschutzrechtliche Fragestellung II. Datenschutzrechtliche Bewertung 1. Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung von Kundendaten durch Versandhandelsunternehmen gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG 2. Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung von Kundendaten durch Versandhandelsunternehmen gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG 3. Zulässigkeit der Übermittlung von positiven Bonitätsdaten an die Kreditauskunftei gemäß § 28 BDSG a) Zulässigkeit gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG b) Zulässigkeit gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG c) Zulässigkeit gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 1 BDSG d) Zulässigkeit gemäß § 29 BDSG e) Einschränkung der Zulässigkeit durch bereichsspezifisches Datenschutzrecht 4. Erforderlichkeit der Einwilligung in die nicht bereits nach § 28 BDSG zulässige Verarbeitung von Kundendaten III. Ergebnis Literatur

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2007

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