Filmrechte in der Insolvenz
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In den letzten Jahrzehnten hat sich die Medienlandschaft grundlegend gewandelt. Während die Filmauswertung früher auf Kinos und wenige Fernsehsender beschränkt war, hat sich diese mit der Entwicklung neuer Abspieltechniken wie z. B. der DVD und des Internets sowie einer enormen Vergrößerung der Anzahl an Fernsehsendern erheblich verändert. Mit dem gestiegenen Bedarf an Film- und Fernsehproduktionen ist auch die Bedeutung der Nutzungsrechte an immateriellen Gegenständen gestiegen. Rechte an Filmwerken werden auf der Basis von Lizenzverträgen teilweise weltweit gehandelt und können einen erheblichen finanziellen Wert verkörpern. Daher sind sie auch in der Insolvenz als Vermögensbestandteil für die Gläubiger von Interesse. Die Insolvenz des Urhebers und der Inhaber urheberrechtlicher Nutzungsrechte wirft auch nach der Reform des Insolvenzrechts zum 1.1.1999 zahlreiche Fragen und Probleme auf. Unsicherheiten gibt es nicht nur bei der Beurteilung der Verwertbarkeit der unterschiedlichen urheberrechtlichen Rechtspositionen, wobei der Einfluss des Urheberpersönlichkeitsrechts eine entscheidende Rolle spielt. Auch das Schicksal der Lizenzverträge im Insolvenzverfahren ist in wichtigen Punkten umstritten. Daher ist dieser Themenkreis in den letzten Jahren in das Zentrum einer kontroversen Diskussion in der juristischen Literatur gerückt. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung hatte sich damit zu befassen. Die Verfasserin greift diese Fragestellungen auf und gibt einen Überblick über die Verwertung der Filmrechte in der Insolvenz. Sie stellt die verschiedenen urheberrechtlichen Rechtspositionen mit ihren jeweiligen Besonderheiten und den Einfluss des Urheberpersönlichkeitsrechts dar. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verwertbarkeit des Urheberrechts sowie der einfachen Nutzungsrechte. Nach einer Überprüfung verschiedener vertraglicher Lösungsklauseln wird das Wahlrecht des Insolvenzverwalters aus § 103 InsO erörtert. Die meisten Diskussionspunkte ergeben sich dabei im Fall der Ablehnung der weiteren Erfüllung des Lizenzvertrages. Insbesondere stellt sich die Frage nach möglichen Rückforderungsansprüchen des Lizenzgebers in der Insolvenz des Lizenznehmers. Schließlich beschäftigt sich die Verfasserin mit dem Schicksal von Sublizenzen sowie der Insolvenz des Lizenzgebers.