Ein Register für Mobiliarsicherheiten im österreichischen Recht
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Das Faustpfandprinzip des geltenden Rechts zwingt den Schuldner bei der Bestellung einer Sicherheit an einer beweglichen Sache zur Übergabe der Sache an den Gläubiger. Während der Zeitspanne, in der sich die Sache beim Gläubiger befindet, wird der Schuldner daran gehindert, diese zu benützen und fruchtbringend zu verwenden. Die Reform des Kreditsicherungsrechts durch Einführung eines Registers für Sicherungsrechte an beweglichen Sachen war Gegenstand einer vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Rechtsvorsorge und Urkundenwesen eingesetzten Arbeitsgruppe. Geprüft wurde die Frage, ob sich die Einführung eines Mobiliarsicherheitenregisters – ähnlich wie in vielen ausländischen Rechtsordnungen - für das österreichische Recht empfiehlt und wie ein solches gestaltet werden sollte. Der Band präsentiert die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und stellt die Überlegungen der Arbeitsgruppe, die die Einführung eines Mobiliarsicherheitenregisters befürwortet, umfassend dar. Das Buch enthält auch einen rechtsvergleichenden Überblick sowie einen kommentierten Gesetzesvorschlag.