Von der Kameralistik zum New Public Management
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Mit dem Zusammenbruch der Alten Ordnung 1798 schloss auch ein Kapitel Verwaltungsgeschichte. Der Staatsdienst war bisher die Domäne von patrizischen Söhnen gewesen, die sich als Volontäre durch die Zürcher Amtsstuben dienen mussten, bis sie schliesslich das Erbe ihrer Väter am Ratstisch oder auf den Landvogteien antreten konnten. Steuern waren nahezu unbekannt, die laufenden Staatsausgaben wurden nach dem Muster der Kameralverwaltung aus dem Ertrag des Staatsvermögens, aus den Grundzinsen und Zehnten der Bauern sowie aus Zöllen bestritten. In der Helvetik wurde das Konzept für eine moderne Staatsverwaltung entworfen, jedoch nicht umgesetzt. Mit der Mediationsverfassung von 1803 entstand der Kanton Zürich in seiner heutigen Grundstruktur. Nach dem alten Muster der Kollegienverwaltung wurden die Staatsgeschäfte innerhalb von verschiedenen Regierungsausschüssen erledigt, zum Beispiel im Sanitätsrat, im Kriegsrat oder in der mächtigen Finanzkommission, die ihrerseits ein Staat im Staat war. Einige wenige Experten wie der Staatsschreiber, der Finanzsekretär, der Staatsförster oder der Strasseninspektor verrichteten die alltägliche Verwaltungsarbeit, die Kärrnerarbeit in den Schreibstuben erledigte eine Handvoll mehr schlecht als recht bezahlter Kanzlisten und Kopisten. Ausgerechnet einer Ikone des liberalen Nachtwächterstaats, nämlich Alfred Escher, fällt das Verdienst zu, den Grundstein für die moderne Staatsverwaltung in Zürich gelegt zu haben. Er forderte 1850 mit Erfolg die Einführung des Departementalsystems, mit dem die Zuständigkeit für ein bestimmtes Verwaltungsfach einem bestimmten Regierungsrat oder Departementsvorsteher zufiel. Die Aufteilung der Verwaltung in verschiedene Direktionen blieb mit einigen wenigen Modifikationen bis zur Verwaltungsreform am Ende des 20. Jahrhunderts bestehen; erst dann wurde im Zeichen des New Public Management die Zahl der Direktionen von zehn auf sieben reduziert. Die vorliegende Monografie führt durch die Geschichte der Regierungskollegien, Direktionen und Amtsstellen der Zürcher Kantonsverwaltung während der vergangenen zweihundert Jahre. Sie ist ein Hilfsmittel für Fachhistorikerinnen und Fachhistoriker und bietet einen allgemein verständlichen Zugang zur Geschichte und Kultur des Zürcher Staatswesens.