Neues Recht der Kindertagesbetreuung in Hessen
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Seit dem 1. Januar 2007 gilt in Hessen das neue Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) und damit neues Recht für die Förderung der außerfamiliären und außerschulischen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Anders als das frühere Hessische Kindergartengesetz enthält dieses neue Gesetz Rechtsvorschriften für alle Tageseinrichtungen für Kinder, also für Krippen, Kindergärten, Horte und altersübergreifende Tageseinrichtungen, sowie für die Kindertagespflege. Des Weiteren bestehen seit dem 1. Januar 2007 neue Aufgaben und Zuständigkeiten auch der Kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Bereich der Planung, Gewährleistung und Förderung von entsprechenden Angeboten. Schließlich enthält das neue Gesetz zusammen mit den dazugehörigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften auch die Rechts- und Fördergrundlagen für den geplanten Ausbau von Betreuungsangeboten für die unter drei Jahre alten Kinder und für die Freistellung von den Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr („Bambini-Programm“). Die vorliegende, leicht verständlich formulierte Handreichung wendet sich deshalb an alle, die im Bereich der außerfamiliären und außerschulischen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern beruflich tätig sind oder dort Verantwortung tragen: an freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, an Kirchen(gemeinden), an die Tageseinrichtungen selbst, an Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen sowie an alle Städte und Gemeinden in Hessen; insbesondere auf Letztere kommen vielfältige neue, finanzwirksame Aufgaben zu. Diese Handreichung kommentiert die für die Tageseinrichtungen und die Kindertagespflege relevanten Rechtsvorschriften des neuen HKJGB einschließlich die einschlägigen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften/Förderrichtlinien.