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Einkommensermittlung nach dem bayerischen Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrecht

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Mit der Föderalismusreform ist am 1. September 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für das Wohnungswesen weitgehend auf die Länder übergegangen. Als erstes Bundesland hat Bayern mit dem neuen Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG), das am 1. Mai 2007 in Kraft getreten ist, von der Kompetenzübertragung Gebrauch gemacht. Mit dem neuen Gesetz wurde die für eine Förderentscheidung maßgebliche Einkommensermittlung gegenüber dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes vereinfacht. Der Praxisleitfaden erläutert systematisch die gesamte Einkommensermittlung, besonders ausführlich sind die steuerrechtlichen Begriffe aus dem Einkommensteuergesetz berücksichtigt, da diese regelmäßig Probleme aufwerfen. Zahlreiche Beispiele zeigen, wie die unterschiedlichsten Sachverhalte einzuordnen sind. Grafisch hervorgehobene Hinweise verdeutlichen die Anwendung der in der Praxis besonders relevanten Prüfungspunkte. Im Anhang II enthält das Werk die für die Einkommensermittlung heranzuziehenden Paragrafen des EStG in Auszügen. Weitere Vorschriften (BayWoFG, BayWoBindG, DVWoR, WoFG, DVWoFG) sind an den jeweils maßgeblichen Prüfungsstellen zitiert. Der Leitfaden vermittelt insbesondere Sachbearbeitern der Förder- und Belegungsstellen in Bayern die notwendigen Kenntnisse für die Einkommensermittlung in der täglichen Praxis. Darüber hinaus bietet das Werk allen am sozialen Wohnungsrecht Interessierten (z. B. Volksheimstättenwerken) einen Einblick in die Systematik des neuen BayWoFG.

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Einkommensermittlung nach dem bayerischen Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrecht, Werner Herzog

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2007
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