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Bardo Fassbender entwickelt den Typus des „offenen Bundesstaats“ europäischer Prägung, der durch eine Öffnung gegenüber der Völkerrechtsgemeinschaft gekennzeichnet ist. Teil- oder Gliedstaaten können eigene völkerrechtliche Beziehungen zu auswärtigen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten unterhalten. Er untersucht die auswärtige Gewalt und die Völkerrechtsfähigkeit der bundesstaatlichen Teilstaaten sowie die Bedeutung dieser Rechtsstellung für die gegenwärtige, von Umbrüchen und Widersprüchen geprägte internationale Ordnung. Der deutsche Bundesstaat von 1867/71, 1919 und 1949 steht im Mittelpunkt, während auch andere europäische Bundes- und dezentralisierte Staaten, die Europäische Union und die USA vergleichend betrachtet werden. Der Autor skizziert die großen Linien der deutschen und ausländischen Rechtsentwicklung seit dem 17. Jahrhundert, geht jedoch über eine grobe Darstellung hinaus und analysiert, wo es erforderlich ist, die Einzelheiten von Recht und Verfassungspolitik anhand historischer Quellen. Auf dieser Grundlage trägt er zur Lösung dogmatischer Probleme des geltenden deutschen Verfassungsrechts bei, insbesondere zur Frage, ob das völkerrechtliche Vertragschließungsrecht des Bundes auch auf den Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder anwendbar ist.
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Der offene Bundesstaat, Bardo Fassbender
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- 2007
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