Verträge für angestellte Ärzte und Vertreter
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Der Inhalt: Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz hat seit dem 01.01.2007 die Möglichkeit geschaffen, Ärzte in der vertragsärztlichen Praxis anzustellen. Dabei können auch Ärzte, die im Krankenhaus angestellt sind, parallel in der niedergelassenen Praxis tätig sein. Diese Liberalisierung der ärztlichen Tätigkeit ist insbesondere auch dann interessant, wenn sich Ärzte nicht in die Nachfolge einer Praxis einkaufen, sondern ohne Investitionsrisiko dort tätig sein wollen. Durch den Verzicht auf die Zulassung zugunsten der Anstellung in einer vertragsärztlichen Praxis eröffnet auch diese Möglichkeit erstmalig eine neue Art der Zusammenarbeit. Die Konkretisierungen der Regelungen aus dem Bundesmantelvertrag sind in das Werk eingearbeitet worden. Für all diese Konstellationen ist ein rechtssicherer Arbeitsvertrag notwendig, der als Vertragsmuster in diesem Werk von Experten im Vertragsarztrecht mit umfangreichen Kommentierungen umgesetzt worden ist.