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Stammheim

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Die Debatte von 2007 über die RAF-Gefangenen und die mögliche Begnadigung von Christian Klar und Birgit Hogefeld hat die Annahme widerlegt, dass die Gerichtsverfahren gegen RAF-Mitglieder 'normale' Prozesse waren. Der Stammheim-Prozess und die als 'Selbstmorde' bezeichneten Todesfälle von Meinhof, Baader, Ensslin und Raspe haben das Gesicht der Bundesrepublik negativ verändert, ähnlich wie der KPD-Verbotsprozess. Pieter H. Bakker Schut, ein Verteidiger der Angeklagten, bietet eine juristisch-politische Analyse des Stammheimer Prozesses und seiner Vorgeschichte. Stammheim ist nicht nur ein Beispiel für einen politischen Prozess, sondern auch ein Schauprozess, in dem staatliche Macht zur Vernichtung der Angeklagten eingesetzt wurde. Es war eine Abrechnung der Herrschenden mit denen, die den bewaffneten Kampf führten. Zudem wurden hier zum ersten Mal in der Justizgeschichte der BRD die Prinzipien der präventiven Aufstandsbekämpfung erprobt: von US-inspirierten Isolationsprogrammen bis zum Bau eines Prozessbunkers, von manipulativen Richtern bis hin zu Gesetzesbrüchen wie dem Abhören von Verteidigergesprächen. Die Verteidigung wurde durch Sondergesetze, Ausschlüsse und totale Kontaktsperren massiv behindert. Pieter Bakker Schut, geboren in Haarlem, studierte Rechtswissenschaften und ist seit 1967 als Anwalt in Amsterdam tätig, wo er seit 1975 RAF-Gefangene verteidigt.

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Stammheim, Pieter H. Bakker Schut

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2007
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