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Beurkundungsgesetz

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Zum Werk Der graue Kommentar zum Beurkundungsgesetz ist der führende Handkommentar zum Beurkundungsgesetz und damit ein unverzichtbares Werk für jedes Notariat. „Hervorzuheben ist neben der Ausführlichkeit der Kommentierung vor allem die gleichwohl übersichtliche und klare Darstellung der Probleme des Beurkundungsrechts. Der Notar kann hier ohne Mühen auch in der Beurkundung auftretende Fragen des Beurkundungsrechts schnell finden und beantworten. Der Winkler sollte daher bei jeder Beurkundung im wörtlichen Sinne griffbereit sein.“ Notar Professor Dr. Maximilian Zimmer, Wernigerode in: NJW 38/2013 zur Vorauflage Vorteile auf einen Blick - praxisorientierte Darstellung mit wissenschaftlichem Anspruch - bundesweit bekannter Fachautor - Kommentierung aus einer Hand - seit über 40 Jahren Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die unverändert lebhafte Rechtsprechung zu allen Teilaspekten der notariellen Beurkundungstätigkeit sowie die Auswirkungen des Gesetzes zum internationalen Erbrecht vom 29.6.2015. An zahlreichen Stellen hat der Autor seine Ausführungen vertieft, so etwa zur Wirksamkeit von Beurkundungen nach schweizerischem Recht, zu Vollmachtsbescheinigungen nach § 21 BNotO iVm § 12 BeurkG, zum Fristablauf bei Bindungsfrist- und Fortgeltungsklauseln, zum Beweis durch öffentliche Urkunden im Arbeitsrecht, zur Aushändigung von Urkunden, die beim Grundbuchamt elektronisch eingereicht wurden sowie zur digitalen Vorsorgeerklärung. Zielgruppe Für Notare und Gerichte.

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Beurkundungsgesetz, Karl Winkler

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2017
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