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Das internationale Privatrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse war in der Europäischen Gemeinschaft lange Zeit allein Gegenstand der mitgliedstaatlicher Regelungen. Die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II), die ab 11. Januar 2009 in allen Mitgliedstaaten außer Dänemark anwendbar ist, regelt nunmehr das für außervertragliche Schuldverhältnisse, insbesondere das Deliktsrecht, anwendbare Recht. Der Verfasser gibt einen Überblick über den Entstehungsprozess der Verordnung und beschreibt ihre grundlegenden Regelungen für den in der Praxis besonders bedeutsamen Bereich des Deliktsrechts. Dabei wird insbesondere ein Vergleich der im Deutschen und Englischen Internationalen Privatrecht vorzufindenden Regelungen mit den Vorschriften der neuen Verordnung vorgenommen, um vor diesem Hintergrund zum einen die Regelungen der Verordnung vorzustellen und kritisch zu analysieren und zum anderen die Neuerungen und Veränderungen im Vergleich zur bestehenden Rechtslage nach Deutschem und Englischem Recht aufzuzeigen.
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The private international law of non-contractual obligations according to the Rome-II regulation, Claus Wilhelm Fröhlich
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- 2008
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