L' animal et le droit
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Das Werk, das aus acht Beiträgen zu einem Festkolloquium anlässlich des 50. Jahrestages des Centre juridique franco-allemand hervorgegangen ist, stellt die Behandlung des Tieres in den beiden Rechtsordnungen Deutschlands und Frankreichs aus einer rechtsvergleichenden und historischen Sicht dar. Die Betrachtungen des Tieres durch die einzelnen Rechtsgebiete – Zivilrecht, Verfassungsrecht, Strafrecht, Gemeinschaftsrecht – bestätigen die Ambivalenz der Wahrnehmung des Tieres, das nicht mehr gänzlich eine Sache, aber auch nicht wirklich eine Person ist: res sui generis (J. Walther), objet duel (D. N‘Diaye). Der deutsch-französische Vergleich verleiht dem Bild, das sich die Juristen beider Länder von dem Tier machen, eine größere Dichte. Die Autoren sind Spezialisten auf diesem Fachgebiet oder haben bereits über das Thema »Tier« veröffentlicht. Sie stammen alle aus dem Kreis der deutsch-französischen Juristen und sind junge Wissenschaftler der Universitäten Metz, Nancy und Saarbrücken.