Rechtsontologie und praktische Vernunft
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In der gegenwärtigen analytischen Rechtsphilosophie wird die Debatte um die Objektivität des Rechts von reduktionistischen und metaphysischen Auffassungen dominiert, die oft in eine Sackgasse führen. Anders als diese Strategien greift der Autor in seiner Darstellung auf das begriffliche Arsenal der modernen analytischen Ontologie zurück. Rechtsnormen werden als abstrakte Entitäten aufgefasst, die innerhalb von semantischen Strukturen vorkommen. So gelingt es ihm, die Unergiebigkeit reduktionistischer und metaphysischer Positionen der Objektivität zu vermeiden, auch wenn die normative Natur des Rechts hierdurch noch nicht erklärt wird. Letzteres erfolgt durch den Nachweis, dass die genannten semantischen Strukturen argumentativer Natur sind. Dazu greift der Verfasser auf die Diskurs- und Argumentationstheorie des Rechts zurück und zeigt, dass die ontologische Struktur des Rechts dank dessen argumentativer bzw. diskursiver Natur auf die Sprachpragmatik zurückgeführt werden kann. Diese verweist auf eine grundlegende Autonomienorm kantischen Charakters, die aus den Grundvoraussetzungen der Argumentation abgeleitet werden kann. Auf diese Weise lässt sich zeigen, dass die Ontologie des Rechts, und mithin seine Objektivität, auf den formal-moralischen Gehalt einer Autonomiegrundnorm angewiesen ist.
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Rechtsontologie und praktische Vernunft, George Pavlakos
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2008
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- Titel
- Rechtsontologie und praktische Vernunft
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- George Pavlakos
- Verlag
- Nomos
- Erscheinungsdatum
- 2008
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3832931589
- ISBN13
- 9783832931582
- Reihe
- Studien zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- In der gegenwärtigen analytischen Rechtsphilosophie wird die Debatte um die Objektivität des Rechts von reduktionistischen und metaphysischen Auffassungen dominiert, die oft in eine Sackgasse führen. Anders als diese Strategien greift der Autor in seiner Darstellung auf das begriffliche Arsenal der modernen analytischen Ontologie zurück. Rechtsnormen werden als abstrakte Entitäten aufgefasst, die innerhalb von semantischen Strukturen vorkommen. So gelingt es ihm, die Unergiebigkeit reduktionistischer und metaphysischer Positionen der Objektivität zu vermeiden, auch wenn die normative Natur des Rechts hierdurch noch nicht erklärt wird. Letzteres erfolgt durch den Nachweis, dass die genannten semantischen Strukturen argumentativer Natur sind. Dazu greift der Verfasser auf die Diskurs- und Argumentationstheorie des Rechts zurück und zeigt, dass die ontologische Struktur des Rechts dank dessen argumentativer bzw. diskursiver Natur auf die Sprachpragmatik zurückgeführt werden kann. Diese verweist auf eine grundlegende Autonomienorm kantischen Charakters, die aus den Grundvoraussetzungen der Argumentation abgeleitet werden kann. Auf diese Weise lässt sich zeigen, dass die Ontologie des Rechts, und mithin seine Objektivität, auf den formal-moralischen Gehalt einer Autonomiegrundnorm angewiesen ist.