Kontinuität beim Formwechsel nach dem UmwG und der grenzüberschreitenden Verlegung des Sitzes einer SE
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Die vorliegende Untersuchung unternimmt es, die Auswirkungen einer Umstrukturierung im Wege des Reformwechsels nach den §§ 190 ff. UmwG und der grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Verlegung des Satzungssitzes einer Europäischen Gesellschaft (SE) nach Art. 8 SE-VO auf Rechtsbeziehungen mit Gläubigern und Gesellschaftern umfassend zu analysieren. Der Formwechsel und die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes erlauben einer Gesellschaft besonders weitreichende Modifikationen ihrer gesetzlichen Verbandsverfassung. Sie stellen die Organisation der Gesellschaft jeweils auf eine neue Grundlage. Verbandsform- und sitzstaatsspezifische gesetzliche Regelungen, die auf eine umzustrukturierende Gesellschaft anwendbar sind, werden ipso iure ausgetauscht. Für alle Rechtsbeziehungen mit der Gesellschaft ist fortan die neue gesetzliche Verbandsverfassung maßgeblich.