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Grenzüberschreitende Kriminalität erfordert grenzüberschreitende Strafverfolgung, oft auch die Vernehmung von Zeugen in anderen Staaten. Dies führt zu praktischen und rechtlichen Problemen für Gerichte, die einerseits zur Wahrheitsfindung verpflichtet sind, andererseits Zeugen nicht zur persönlichen Erscheinung zwingen können und zeitraubende Rechtshilfeverfahren vermeiden möchten. Auch für Angeklagte und Verteidigung ergeben sich Schwierigkeiten, da sie möglicherweise nicht ihr Recht auf Konfrontation des Zeugen wahrnehmen können. Das geltende Strafprozessrecht und internationale Rechtshilfeübereinkommen ermöglichen mittlerweile die direkte Videovernehmung von Zeugen im Aufenthaltsstaat. Dies wirft jedoch neue, bislang unerforschte Fragen auf: Wann ist das Gericht verpflichtet, eine Videovernehmung anzuordnen? Wann kann es sich mit einem ausländischen Vernehmungsprotokoll zufrieden geben? Inwieweit kann die Verteidigung durch Beweisanträge Einfluss nehmen? Welches Recht gilt für die Vernehmung? Welche praktischen Vorkehrungen sind notwendig? Ali B. Norouzi untersucht diesen neuen Fragenkomplex und zeigt, wie das technische Medium in die Prinzipien des Strafprozesses integriert werden kann, während er einen theoretischen Rahmen für transnationale Beweise im deutschen Strafprozess entwickelt.
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Die audiovisuelle Vernehmung von Auslandszeugen, Ali B. Norouzi
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- 2010
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