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Sonderrecht in der frühen Neuzeit

Studien zum "ius singulare" und den "privilegia miserabilium personarum", "senum" und "indorum" in Alter und Neuer Welt

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  • 358 Seiten
  • 13 Lesestunden

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Für Juristen des 20. Jahrhunderts war „Sonderrecht“ ein rechtssystematisches Ärgernis, während es im 19. Jahrhundert das Ungleichheitsmodell des Ancien Régime widerspiegelte. Diese Perspektive könnte erklären, warum die Forschung dem frühneuzeitlichen Sonderrecht wenig Aufmerksamkeit schenkte. Doch die Bibliotheksbestände zeigen eine intensive Nutzung des Sonderrechtsprinzips, erkennbar an zahlreichen Titeln zu iura singularia oder privilegia, die verschiedene Gruppen wie Arme, Kranke, Kaufleute, Kleriker, Greise und Gelehrte betreffen. Eine bedeutende Gruppe waren die miserabiles personae, zu denen alte Menschen und bald auch Indianer zählten. Der Terminus, der auf eine konstantinische Konstitution zurückgeht und im mittelalterlichen Kirchenrecht rezipiert wurde, spielt eine zentrale Rolle bei der rechtlichen Konfiguration der indigenen Bevölkerung in der Neuen Welt. Um den Rechtstransfer und die Sonderrechtstraktate zu verstehen, ist es notwendig, den Gebrauch des Sonderrechtsprinzips in der gelehrten Praxis zu rekonstruieren und im Kontext der frühneuzeitlichen Wissenschafts- und Rechtskultur zu interpretieren. Die Untersuchung gliedert sich in die Theorie des Sonderrechts, die Geschichte des Begriffs „persona miserabilis“, die Darstellung und Analyse der Sonderrechte dieser Gruppen sowie die Rekonstruktion der Aneignung von ius civile und ius canonicum durch frühneuzeitliche Autoren. Dies führt zu einer begrifflichen Besti

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Sonderrecht in der frühen Neuzeit, Thomas Duve

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Erscheinungsdatum
2008
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