RDG
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Durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wurde das Rechtsberatungs- und Rechtsbesorgungsrecht vollständig novelliert. Damit dürfen neben Rechtsanwälten auch Angehörige anderer Berufe (Freiberufler und Gewerbetreibende) in begrenztem Umfang Rechtsdienstleistungen erbringen. Dieser Kommentar für Praktiker – ob Jurist oder nicht – bietet die für das Anbieten neuer Rechtsdienstleistungen so dringend benötigte Orientierung. Er liefert in kurzer und leicht verständlicher Form: - eine kompakte Darstellung der Kern- und Randbereiche des neuen Rechts einschließlich der Rechtsverordnung zum RDG - einen Vergleich zum bisherigen Recht und die Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung, soweit diese weiterhin relevant ist - eine zuverlässige Beurteilung, welche Rechtsdienstleistungen durch wen und in welcher Form zulässig sind - die Auswertung der Gesetzesbegründung sowie weiterer Materialien aus dem Gesetzgebungsverfahren. Der hochaktuelle Kommentar ist mit seinen komprimierten Fachinformationen zur neuen Rechtslage, den praktischen Beispielen und zahlreichen Schaubildern ein unentbehrliches Hilfsmittel für viele Berufsgruppen.