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Gefängnisarchitektur und Strafvollzugsgesetz

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Der Freiheitsentzug bildet die aktuell härteste, den Täter am meisten belastenderechtliche Interventionsform, in welcher der repressive Gehalt des Strafrechts amdeutlichsten zum Ausdruck Nicht nur das Strafübel als solches, sondern auchdie soziale Stigmatisierung trifft den Strafgefangenen sozusagen als doppelter Bann derGesellschaft. Den Ausgangspunkt für die Art und Weise der Vollziehung desFreiheitsentzugs stellt die Orientierung an einem Vollzugsziel dar. Ob dieses dannverwirklicht wird, hängt nicht zuletzt von den baulichen Gegebenheiten derVollzugseinrichtungen ab.Wer von modernen Justizvollzuganstalten spricht, beschreibt den deutschen Vollzug häufig mit dem Begriff ,,Hotelvollzug". Was aber ist nun wirklich Fakt? Sollte man die modernenJustizvollzugsanstalten korrekterweise als ,,steingewordene Riesenirrtümer" oder besserdoch als ,,Hotels" einordnen? Orientiert sich der Vollzugsbau am Vollzugsziel derResozialisierung? Ist in den alten Anstalten nur ein Verwahrvollzug zu realisieren beziehungsweise inwiefern können die Zielsetzungen des Strafvollzugsgesetzes in denAnstaltsbauten aus der Zeit vor Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes erfüllt werden?

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Gefängnisarchitektur und Strafvollzugsgesetz, Katja Fennel

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Erscheinungsdatum
2008
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