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Hausbetreuungsgesetz

Samt den einschlägigen Bestimmungen zur Gewerbeordnung und zum Bundespflegegeldgesetz

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Dieser Kommentar bietet eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen zur 24-Stunden-Betreuung im Hausbetreuungsgesetz, in der Gewerbeordnung und im Bundespflegegeldgesetz. Mag. Hans Binder ist Abteilungsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und unter anderem zuständig für das Arbeitszeitrecht. Dr. Margarethe Fürstl-Grasser ist Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz und zuständig für das Bundespflegegeldgesetz.

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Hausbetreuungsgesetz, Hans Binder

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2008
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