Was darf dem erkrankten oder verunfallten Menschen zugemutet werden?
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Zu den grössten Problemen des Entschädigungsrechts gehört die Beantwortung der Frage, ob eine nicht oder nur schwer objektivierbare Gesundheitsbeeinträchtigung eine dauernde Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit zu bewirken vermag. Das entscheidende rechtliche Abgrenzungskriterium ist die Zumutbarkeit. Bei somatoformen Schmerzstörungen liegt diese gemäss Rechtsprechung z. B. nur vor, wenn der versicherten Person nicht zugemutet werden kann, den Schmerz willentlich zu überwinden. Wo liegt aber die 'genaue Grenze zwischen dem Erträglichen und Nichterträglichen? Wann schlägt Zumutbarkeit in Unzumutbarkeit um? Nach welchen Kriterien entscheiden die Rechtsanwender, nach welchen die beigezogenen Medizinerinnen und Mediziner? Fachleute aus Medizin, Recht und weiteren Wissenschaften versuchen, in einem pluridisziplinären Ansatz die Problematik aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten.