Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Anfang 2003 wurde die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt, um dem entsprechenden Personenkreis einen Lebensunterhalt außerhalb der Sozialhilfe zu ermöglichen und so den Gang zum Sozialamt zu ersparen bzw. verschämte Armut im Alter zu verhindern. Die begleitende Evaluierung der Grundsicherung basiert auf mehreren qualitativen und quantitativen Erhebungen bei Grundsicherungsstellen, Beratungsstellen und Leistungsbeziehern sowie auf einer Auswertung der Sozialhilfe- und Grundsicherungsstatistik. Sie bietet Erkenntnisse zur Umsetzung und Umsetzungsproblemen, zur Aufklärung der Öffentlichkeit und zur Beratung im Einzelfall, zu Inanspruchnahme und Mehrausgaben, zur verschämten Armut und zur Sozialhilfebedürftigkeit trotz Grundsicherungsleistungen.