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Das gebundene Vermögen gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

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Das gebundene Vermögen gemäss Versicherungsaufsichtsrecht ist ein versicherungsinternes Sondervermögen, das grundsätzlich von jedem in der Schweiz tätigen (Direkt-)Versicherungsunternehmen zu bilden ist. Diese Aktiven dienen der Bedeckung der auf der Passivseite der Bilanz des Versicherungsunternehmens ausgewiesenen versicherungstechnischen Rückstellungen, welche den bestehenden und erwarteten Verpflichtungen des Versicherungsunternehmens aus Versicherungsverträgen entsprechen. Diese Deckungswerte sollen als materielle Sicherstellung der Ansprüche aus Versicherungsverträgen in erster Linie die ordentliche Abwicklung des Versicherungsbestands ermöglichen, notfalls auch unabhängig vom wirtschaftlichen Schicksal des Versicherungsunternehmens. In dieser St. Galler Dissertation werden die mit Inkrafttreten des totalrevidierten Versicherungsaufsichtsrechts per 1. Januar 2006 für die Lebens- und Schadenversicherung nun erstmals vereinheitlichten Bestimmungen betreffend die materielle Sicherstellung der Versichertenansprüche untersucht und deren Rechtswirkungen im gewöhnlichen Geschäftsgang wie auch in der Insolvenz des Versicherungsunternehmens erläutert.

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2007

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