Triage und Recht
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Wie erfolgt die gerechte Verteilung von lebensrettenden Gütern in der Katastrophenmedizin? Welche öffentlich-rechtlichen, straf- und zivilrechtlichen Maßstäbe bestehen in Deutschland für die Triage, also für eine Situation, in der eine derart akute Mittelknappheit besteht, dass nicht alle Hilfebedürftigen gerettet werden können? Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der Unglücke, wie dem Terrorangriff am 11. September 2001 auf die USA, aber auch der zunehmend knappen Mittel im Gesundheitswesen werden diese und weitere Fragen untersucht. Der Satz „Not kennt kein Gebot“ gilt nicht für die Triage. So ist bei der Patientenauswahl jeder dazu verpflichtet, die maximale Anzahl von Menschen zu retten. Das bedeutet auch, dass Leben gegen Leben abgewogen werden muss. Die Triage in der Katastrophenmedizin kann als Ursprungsfall für sämtliche Fälle der heutigen „Alltagstriage“ in der Medizin bezeichnet werden.