Private Altersvorsorge: Betriebsrentenrecht und individuelle Vorsorge
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Ein zukunftsfähiges Recht der privaten Altersvorsorge lässt sich nur in einer Gesamtschau des Betriebsrentenrechts sowie des Rechts der individuellen Altersvorsorge entwickeln. Anhand der Rechtsinstitute privater Vorsorge arbeitet Markus Roth allgemeine Schutzprinzipien heraus. Im Rahmen einer Darstellung des Altersvorsorgevertrags von seinem Abschluss bis zur Auszahlungsphase wendet er sie an und konkretisiert sie. Mit seiner Untersuchung legt der Autor die dogmatischen Grundlagen für die reine Beitragszusage. Er stellt die Informationspflichten der Institutionen privater Vorsorge auf eine gemeinsame Grundlage und entwickelt sie weiter. Die Gesamtschau des Betriebsrentenrechts und des Rechts der individuellen Vorsorge bezieht rechtsvergleichend die USA, das Vereinigte Königreich und die Schweiz mit ein. Behandelt werden das Versicherungsrecht, das Investmentrecht, das Betriebsrentenrecht, aber auch trust und Treuhand.