Streitkräfte und Menschenrechte
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Für die Bundeswehr als Armee im demokratischen Rechtsstaat gelten die Grund- und Menschenrechte als selbstverständliche Leitlinie, sowohl was ihre innere Ordnung als auch ihren Einsatz gegenüber Dritten betrifft. Wie weit die Bindung der Streitkräfte an Grund- und Menschenrechte im konkreten Einzelfall reicht, ist aber nicht immer deutlich. Grundrechte der Soldaten können nach dem Grundgesetz eingeschränkt werden, Menschenrechte Dritter mit militärischen Eingriffbefugnissen bei Einsätzen im In- und Ausland kollidieren. Jüngere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geben Anlass zur Diskussion. Soldatinnen und Soldaten brauchen aber Rechtssicherheit bei der Erfüllung ihres Auftrags. Der vorliegende Band dokumentiert Beiträge einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Wehrrecht und humanitäres Völkerrecht, die zum Ziel hatte, die juristische Diskussion zu beleben und die Rechtssicherheit zur stärken. Die Bandbreite der Themen umfasst aktuelle völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und wehrrechtliche Fragestellungen, von der Meinungsfreiheit des Soldaten über den Abschuss entführter Passagierflugzeuge bis zu den Freiheitsrechten von Personen , die im Rahmen von Auslandseinsätzen festgenommen werden. Mit Beiträgen von: Andreas von Arnauld, Gert Both, Dieter Fleck, Ulf Häußler, José Martinez-Soria, Heiko Meiertöns, Gerhrad Robbers, Norbert B. Wagner, Dieter Walz, Dieter Weingärtner, Ulrich Widmaier